Beratung im Veranstaltungsrecht bei Messen, Kongressen und Events

Veranstaltungsrecht

Konzerte, Kongresse, Theateraufführungen, Messen, Ausstellungen und Sportwettkämpfe können Veranstaltungen im Sinne des Veranstaltungsrechts sein. Eine gesetzliche Definition des Begriffs Veranstaltungsrecht existiert nicht. Rechtsgrundlagen finden sich im Zivilrecht, im öffentlichen Recht und im Strafrecht. Häufig wird das Veranstaltungsrecht mit dem zivilrechtlichen Vertragsrecht gleichgesetzt. Es gibt jedoch auch im Bereich des Veranstaltungsrechts Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise denen des Urheber-, Wettbewerbs, Marken und Versicherungsrechts.

Zunehmend an Bedeutung gewonnen hat die Einhaltung von Regeln im Veranstaltungsrecht. Veranstalter tun deshalb gut daran, ein Compliance-System zu implementieren, um den Anforderungen der Rechtsprechung an die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien zu genügen.

Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung, insbesondere bei Hallenmietverträgen, Sponsoring- und Hospitality-Verträgen, Besucherverträgen bei Messeveranstaltungen und unterstützen Sie bei der Einführung von Compliance-Managementsystemen.

Durch Lehrtätigkeiten an der dualen Hochschule Baden-Württemberg, Fachbereich Messe-, Kongress- und Eventmanagement sind wir auf der Höhe aktueller Entwicklungen und stehen in ständigem Austausch mit Wissenschaft und Praxis.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden