Wir beraten Sie im Zivil- und Wirtschaftsrecht
Die Anwaltskanzlei Müller Kornblum Fleck Feinauer wurde 1993 von Herrn Rechtsanwalt Müller gegründet. Schwerpunkte bildeten seinerzeit das gewerbliche Mietrecht sowie das Wohnraummietrecht. Damit wurde bereits der Grundstein für die zivil- und wirtschaftsrechtliche Ausrichtung der Kanzlei gelegt. In den Folgejahren erweiterten sich nach Eintritt weiterer Partner die Tätigkeitsbereiche u. a. um das Arbeitsrecht, das Wirtschafts- und das Gesellschaftsrecht, Markenrecht und das IT-Recht. In diesen sowie weiteren Fachgebieten verfügen wir über langjährige Erfahrung und ein fundiertes Know-how. Wir beraten Sie bei allen Fragen in diesen Fachgebieten umfassend, kompetent und engagiert.
Ausführliche Informationen zu den gesamten Fachgebieten erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten.