Beratung und Vertretung bei Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren

Verstöße gegen geltende Straßenverkehrsregeln, z. B. Falschparken, zu schnelles Fahren, oder die des vorgeschriebenen Missachtung Mindestabstandes auf Autobahnen, stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder gar Fahrverboten bestraft werden. In gravierenden Fällen droht sogar die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, an die sich auch der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis anschließen kann. Aus diesem Grund sollten Sie Bußgeldbescheide nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wir prüfen Ihre Bußgeldbescheide und beraten Sie anschließend umfassend.

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