Beratung und Vertretung im IT-Recht, Internet- und Domainrecht
Zum Recht der Informationstechnologie („IT-Recht“) gehören die Bereiche des E-Commerce und des Vertragsrechts der Tele-und Mediendienste, aber auch die des Erwerbs von Hardund Software, die Wartung und Pflege von EDV-Anlagen, das Cloud-Computing, das Internetund Domainrecht sowie Fragen des Schutzes von Software. Darüber hinaus gibt es Überschneidungen zu Rechtsmaterien wie denen des Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechts.
Das IT-Recht ist ein sich ständig dynamisch Weiter entwickelndes Rechtsgebiet. Durch Lehrtätigkeiten und Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie sind wir in theoretischer und wissenschaftlicher Hinsicht auf aktuellem Stand der Rechtsentwicklung.
Darüber hinaus verfügen wir über langjährige praktische Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung ebenso wie in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Als Referent halten wir Vorträge zu den genannten Rechtsgebieten und führen Schulungen durch.