Beratung und Vertretung im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht, sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht
Arbeitsverhältnisse bieten von Beginn bis zur Beendigung erhebliches Konfliktpotential. Unser Anspruch besteht darin, dieses so gering wie möglich zu halten. Daher beraten wir kleine und mittelständische Unternehmen umfassend bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und unterstützen Sie bei der innovativen und krisensicheren Umsetzung Ihrer wirtschaftlichen Ziele.
Daneben beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch leitende Angestellte bei allen Fragen, die sich im Anstellungsverhältnis ergeben können, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Unser Beratungsangebot umfasst folgende Themen:
Arbeitgeber
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Rechtliche Beratung von Personalabteilungen, z. B. zu Kündigungen, Abmahnungen, allgemeinen personellen Maßnahmen
- Dienstrecht der Geschäftsführer und Vorstände
- Unterstützung bei Umstrukturierungsmaßnahmen
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen
Arbeitnehmer
- Kündigung
- Mobbing und Benachteiligung
- Abmahnung
- Urlaub
- Mutterschutz
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Haftung im Arbeitsverhältnis
- Gleichstellung und Schwerbehinderung
- Abfindungsangebote und Abwicklungsverträge (Überprüfung und Gestaltung)
- Rechtliche Beratung bei Abschluss des Arbeitsvertrages
- Zulässigkeit von Befristungen
Betriebs- und Personalräte:
- Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
- Beratung und Vertretung von Betriebsräten in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und bei der Durchsetzung von Rechten
- Eingruppierung und sonstige Ansprüche aus Tarifverträgen