Handels-und Gesellschaftsrecht
Wir sind insbesondere spezialisiert auf die Vertretung aller Handels- und Kapitalgesellschaften, vorwiegend im Bereich des GmbH-Rechts. Hierbei vertreten wir sowohl Gesellschaften als auch einzelne Gesellschafter, insbesondere auch bei Gesellschafterstreitigkeiten. Wir beraten alle Handels- und Kapitalgesellschaften bei internen Umstrukturierungen, Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen und auch bei Unternehmensverkäufen oder der Eingehung von Joint Ventures. Im Mittelpunkt stehen die inhabergeführten Gesellschaften und die damit einhergehende Nachfolgeplanung.