Beratung und gerichtliche Vertretung im Wohnraum- und Gewerbemietrecht und im Wohnungseigentumsrecht
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet von alltäglicher Bedeutung. Unterschiedliche Interessenlagen zwischen Vermietern und Mietern oder von Wohnungseigentümern untereinander, führen häufig zu Streitigkeiten, bei denen es nicht selten um hohe finanzielle Verpflichtungen geht.
Aus diesem Grund ist es wichtig bereits bei Abschluss des Mietvertrages Fehler zu vermeiden und zukunftssicher zu verhandeln. Kommt es im Laufe des Mietverhältnisses zu Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag, ist eine frühzeitige fundierte Rechtsberatung unerlässlich um Vermögensschäden zu vermeiden und den Bestand des Mietverhältnisses nicht zu gefährden.
Wir unterstützen Sie bei folgenden Themen:
• Gestaltung privater und gewerblicher Mietverträge
• Kaution
• Nebenkostenabrechnungen
• Mieterhöhungen
• Modernisierungsmaßnahmen
• Mietmängel
• Mietminderung
• Gestaltung von Kündigungsschreiben
• Abwehr von Kündigungen
• Zahlungsklagen und Räumungsklagen
• Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
• Rechte und Pflichten am Sonder- und Gemeinschaftseigentum
• Beschlussanfechtungsverfahren
• Abrechnung der Hauskosten