Im Bereich des Familienrechts beraten und vertreten wir Sie u.a. bei Ehescheidung, in Unterhalts- und in Sorgerechtsfragen
Familienrecht
Im Zentrum der familienrechtlichen Beratung steht das Scheidungsrecht. Das Auseinanderbrechen von Beziehungen ist neben der emotionalen Belastung auch mit weitreichenden Veränderungen für die Beteiligten verbunden, denen mit Weitsicht und Fingerspitzengefühl begegnet werden sollte. Ziel unserer Beratung und Unterstützung ist es daher, die Folgen der Trennung und Scheidung einverständlich und im besten Fall außergerichtlich zu regeln, um langwierige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei streitigen Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.
Unsere Unterstützung erhalten Sie bei folgenden Themen:
- Scheidung der Ehe
- Trennungsunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Teilung der Haushaltsgegenstände
- Wohnungszuweisung
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bereits im Vorfeld der Eheschließung hinsichtlich der Gestaltung eines Ehevertrages.