Mandantenbrief
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Informationen zum Thema Erbrecht
Bei Erbangelegenheiten kommt es in vielen Fällen zu Streitigkeiten, aber nicht nur, weil die Erben ein unangemessenes Verhalten an den Tag legen, sondern auch deshalb, weil der Wille des Erblassers oft unklar geblieben ist. Erarbeitetes Vermögen kann dann in "Kanäle" fließen, in die es nicht gehört. Dies beruht oft darauf, dass der Erblasser davon ausgeht, seinen Nachlass zu regeln sei nicht so wichtig, weil das im Gesetz geregelte Erbrecht für seinen Fall schon eine vernünftige Lösung bereithalten werde, aber:
- Gesetzliche oder steuerliche Änderungen können die Höhe der Erbquote erheblich beeinflussen, worauf der Erblasser durch eine entsprechende Regelung hätte Einfluss nehmen können.
- Bei Unglücksfällen (z.B. Autounfall) können mehrere Familienmitglieder ums Leben kommen und es ist die schwierige Frage zu beantworten, wer zuerst gestorben ist, weil das darüber entscheidet, welcher Hinterbliebene wen beerbt.
- Auch haben Vermögenszuwendungen zu Lebzeiten an einzelne Kinder unter Umständen Einfluss auf die Erbansprüche. Manche Erblasser wollen einzelne Kinder zu Lebzeiten bevorzugen, was auf die Ansprüche der Erben "durchschlagen" kann, obwohl eine Bevorzugung gerade gewollt war.
Auch wer "prinzipiell" wenig Lust verspürt, Regelungen über sein Erbe zu treffen, sollte sich zumindest Klarheit darüber verschaffen, wer überhaupt zu den gesetzlichen Erben zählt bzw. welche Verwandte einen Erbanspruch haben. Es ist auch zu beachten, dass ein vor Jahren aufgesetztes Testament regelmäßig durchgesehen und ggfs. geändert werden muss: Oft werden zu bestimmten Anlässen (Ehe, Geburt/Heirat der Kinder) testamentarische Verfügungen getroffen, die dann über viele Jahre oder Jahrzehnte nicht mehr aktualisiert werden. Dabei kann sich der frühere Zustand bereits grundlegend verändert haben, ohne dass dies berücksichtigt worden ist. Dann gilt das damals testamentarisch Festgelegte, obwohl es heute nicht mehr dem Gewollten entspricht.
Zur gesetzlichen Erbfolge kommt es nur, wenn keine Verfügungen von Todes wegen getroffen worden sind. Dazu zählen das Testament, das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten, sowie der Erbvertrag. Wurde also der "letzte Wille" schriftlich festgehalten, geht dieser prinzipiell der gesetzlichen Regelung vor. Dabei ist aber Vorsicht geboten, weil es auch dann zur gesetzlichen Erbfolge kommt, wenn z.B. ein Testament ungültig ist oder überhaupt kein Testament erstellt wurde, obwohl der Verfasser fest davon ausgegangen ist. Dies kann unter anderem an den strengen Formerfordernissen oder an der schwierigen Rechtsmaterie liegen. Wer weiß z.B., dass ein einziger mit der Maschine geschriebener Satz im privaten Testament die gesamte Urkunde ungültig macht? Häufig wird unbewusst auch nur ein Vermächtnis geregelt, weil bestimmte Gegenstände einer Person zugedacht werden. Sind sonst keine weiteren Regelungen in dem "Testament" enthalten, hat der Bedachte nur einen Anspruch auf diesen Gegenstand, ist aber kein Erbe.
Untenstehend eine kurze Checkliste, die bei der Ermittlung helfen soll, ob dieses Thema von Interesse für Sie ist bzw. ob hierzu Fragen bestehen.
Kurz-Checkliste
- Wer soll bei meinem Tod von meinem Erbe profitieren? Stimmt mein Wille mit der gesetzlichen Erbfolge überein?
- Kenne ich und eventuell auch meine Verwandten den Umfang meines Vermögens? Ist bekannt, wo es sich befindet?
- Ist mein Ehepartner nach meinem Tod genügend abgesichert? Kenne ich das "Berliner Testament" und dessen Vor- und Nachteile?
- Möchte ich bestimmten Personen Gegenstände zuwenden, diese aber nicht zu meinen Erben bestimmen?
- Muss ich in bestimmten Bereichen mit Schwierigkeiten oder gegensätzlichen Interessen rechnen und können diese durch eine rechtzeitige Klärung der Erbangelegenheiten beseitigt werden?
- Bestehen ausreichende Vollmachten, damit nach meinem Tod gegenüber Behörden, Banken usw. in meinem Sinn gehandelt werden kann, selbst wenn bezüglich des Erbes Streit entstehen sollte
- Wissen meine Erben - oder eine Person meines Vertrauens - wo sich mein Testament befindet oder an wen sich meine Erben wenden können?